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Abschaffen sofort: „Blasphemieparagraphen“ § 166 StGB

06/11/2020
Thema: Recht

Abschaffen sofort: „Blasphemieparagraphen“ § 166 StGB
Die aktuelle Debatte rund um die Abschaffung des sogenannten „Blasphemieparagraphen“ § 166 StGB war schon lange überfällig. Angesichts der abscheulichen, religiös motivierten Morde der letzten Wochen in Dresden, Paris oder Wien bekommt die Diskussion derzeit Auftrieb. Die Zeit scheint „reif“, dieses anachronistische Gesetz aus dem Strafgesetzbuch ein für alle mal zu streichen. Denn seit 1969 stand nicht mehr die Tat als solche im Vordergrund, sondern ihre Folgen. Insofern „belohnt“ der § 166 StGB in der jetzigen Form die Gewaltbereiten und Aggressiven.
Einen maßgeblichen Anstoß zur aktuellen Debatte lieferte der renommierte Strafrechtler Gerhard Strate in der NJW 2020/Nr. 46 sowie ein Beitrag in der SZ. Es folgten DER SPIEGEL, Nr. 46 und eine ausführliche Stellungnahme des Instituts für Weltanschauungrecht ifw am 6.11.
Wir sagen: „Religion ist kein Unterricht. Theologie keine Wissenschaft. Das Gehalt der Bischöfe ist keine öffentliche Aufgabe. Ehrfurcht ist kein Erziehungsziel. Und Gotteslästerung ist keine Straftat.“

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