16 matthäus maier, 16 matthäus-maier

Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz

Vortrag und Diskussion mit Ingrid Matthäus-Maier
18/09/2012
ZAKK Studio
Fichtenstr. 40 | 40233 Düsseldorf
Eintritt 10,-

Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz
Soziale Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft werden in der Öffentlichkeit stets als Pluspunkt für die Kirchen wahrgenommen. Was viele Menschen nicht wissen: Das finanzielle Engagement der Kirchen hält sich in bescheidenen Grenzen. Krankenhäuser, Kindergärten oder Altenheime werden häufig zu 100 Prozent aus öffentlichen Mitteln bezahlt. Dennoch gilt für den zweit- größten Arbeitgeber nach dem öffentlichen Dienst ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht, welches vor allem die Grundrechte der Beschäftigten einschränkt und insbesondere Konfessionsfreie, Homosexuelle, Wiederverheiratete und Andersgläubige diskriminiert. Keine Mitbestimmung, kein Betriebsverfassungsgesetz, kein Streikrecht und Einmischung bis in die hintersten Winkel des Privatlebens der Angestellten. Dabei muss gefragt werden: kann man überhaupt katholisch operieren oder evangelisch die Fenster putzen? Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass ganzen Berufsfeldern schon in der Ausbildung nahe gelegt wird, zum Christentum zu konvertieren, nur damit man eine Chance auf einen Arbeitsplatz hat?

Ingrid Matthäus-Maier (*1945) studierte Rechtswissenschaft und war bis 1976 als Verwaltungsrichterin in Münster tätig. 1969 trat sie in die FDP ein und wechselte 1982 in die SPD. Sie war Mitglied des Bundestages. Die „rote Ingrid“, wie sie mitunter von Journalisten bezeichnet wurde, war maßgeblich an der Formulierung des 1974 entstandenen, damals wie heute erstaunlich fortschrittlichen FDP-Kirchenpapiers Freie Kirche im Freien Staat beteiligt, das eine klare Trennung von Staat und Kirche (u.a. die Abschaffung der Kirchensteuer und die Ablösung sämtlicher exklusiver Staatsleistungen an die Kirchen) forderte. Ingrid Matthäus-Maier ist im Beirat der Giordano-Bruno-Stiftung.