210302 erst perscheid scaled, 210302_erst_perscheid

Kirchenaustritt – hohe Hürde bleibt

Thema: Politik

Kirchenaustritt – hohe Hürde bleibt
Die Amtsgerichte als zuständige Stellen für die Erklärung des Kirchenaustritts sind ein Flaschenhals. Das führt in Corona-Zeiten und der Notwendigkeit, online einen Termin beim Gericht zu vereinbaren, zu monatelangen Wartezeiten. So werden die Austrittswilligen über lange Zeit gegen ihren Willen in der Organisation gehalten, die sie eigentlich verlassen wollen. Mit allen Folgen – auch der der weiter bestehenden Kirchensteuerpflicht.
Ein Duisburger hat jetzt über den Petitionsausschuss des Landtags versucht, die Wartezeiten zu verkürzen. Sein Antrag: Der Kirchenaustritt soll beim Bürgeramt oder Standesamt der jeweiligen Kommune möglich sein. Oder auch direkt bei den Kirchen. Auch solle die bislang zu zahlende Gebühr von 30 Euro entfallen. Die Antwort des Petitionsausschusses fällt denkbar knapp aus. Dieser habe die Sach- und Rechtslage geprüft und sehe „keine Möglichkeit, dem Anliegen des Petenten zum Erfolg zu verhelfen“, so die Antwort an den Duisburger. Zur Begründung wird auf eine Stellungnahme des NRW-Ministerpräsidenten verwiesen. Darin wiederum heißt es unter anderem, der Staat sei den Kirchen gegenüber zur Mitwirkung bei der Kirchensteuererhebung verpflichtet. Daher bedürfe es eines förmlichen Verfahrens.
Und dann argumentiert der Ministerpräsident (oder sein Büro) auch noch in paternalistischer Manier damit, dass dieses Verfahren doch auch im Interesse des Kirchenaustrittswilligen liege: Durch das Erfordernis des persönlichen Erscheinens bzw. der öffentlichen Beglaubigung solle „soweit wie möglich erreicht werden, dass dem Erklärenden die Bedeutung und Tragweite seiner Erklärung bewusst werde“.