Aus der Kirche austreten Düsseldorf

Du überlegst noch aus der Kirche auszutreten?
Frag dich doch einfach, ob du heute noch in diese Kirche eintreten würdest!

Warum treten Menschen aus? Wie kann ich austreten? Wo kann ich austreten? Was muss ich beachten?

Kirchenaustritt

Der Trend

Jeder Mensch wird ohne Bekenntnis geboren. Die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft von frühester Kindheit an ist also kein Naturgesetz, sondern einer von vielen (prägenden) Zufällen im Leben.
Jede Woche machen über 150 Düsseldorfer:innen den kleinen Schritt und sagen den Kirchen adieu. Etwa 7000 Menschen pro Jahr beenden damit rechtlich ihre (Zwangs)-Mitgliedschaft, die sie als Baby ungefragt eingehen mussten. 2022 sind allein in NRW 223.500 Menschen aus der Kirche ausgetreten*.
Der Trend zum Austritt hält seit Jahren an und gewinnt an Dynamik. So waren 2022 nur noch 24,64 Prozent der Düsseldorfer:innen Mitglied der katholischen und 14,72 Prozent Mitglied der evangelischen Kirche. 2022 ist der Bevölkerungsanteil der Katholik:innen und Protestant:innen bundesweit unter 50 Prozent gefallen und sinkt weiter dramatisch. In Düsseldorf wurde dieser Wert schon 2014 erreicht. Derzeit sind hier weniger als 40 Prozent der Menschen Mitglied einer Kirche.

*Quelle: Kirche+Leben. Das katholische Onlinemagazin

 

Kirchenaustritt

Warum verlassen Menschen die Kirchen?

Menschen haben heute eine deutlich umfassendere Allgemeinbildung und besseren Zugang zu Informationen. Sie erkennen die eklatanten Widersprüche zwischen dem Anspruch der Kirchen und der Wirklichkeit, zwischen religiösen Fiktionen und naturwissenschaftlicher Realität. Himmel und Hölle, Schuld und Scham sind heute keine überzeugenden Konzepte mehr: Religion ist kein Unterricht. Theologie ist keine
Wissenschaft. Das Gehalt der Bischöfe ist keine öffentliche Aufgabe und Ehrfurcht ist kein Erziehungsziel.

Das Weltbild der Kirchen basiert auf überlieferten Mythen aus der Bronzezeit. Deren archaische Vorstellungen halten den Erkenntnissen über die Entstehung der Erde, des Lebens und des Menschen nicht mehr stand. Selbstbestimmung, Emanzipation und ethischer Fortschritt prägen seit den 1968er-Jahren unsere Gesellschaft. Dogmatische Moralvorstellungen, schwarze Pädagogik, blinder Gehorsam und
autoritäre Systeme werden nicht mehr akzeptiert. Eine zeitgemäße Neufassung der Bibel ist jedoch ausgeschlossen, denn „Heilige Schiften“ gelten gemäß der religiösen Lehre ewiglich.

Tausende Kinder haben mit Wissen kirchlicher Würdenträger über Jahrzehnte sexuelle Gewalt erlebt. Seit Jahren warten die Opfer des Missbrauchs auf eine konsequente juristische Aufarbeitung und Bestrafung der Täter sowie auf Entschädigungszahlungen durch die Kirche. Vergebens. Dass die Kirchen diese „Angelegenheiten“ intern regeln und nicht die Staatsanwaltschaft eingreift, ist heute nicht mehr erklärbar.

Kirchenaustritt

Weitere Günde

Die Kirchensteuer wird nur zu einem äußerst kleinen Teil für wohltätige Zwecke verwendet. Unverzichtbare gesellschaftliche Wohltaten, mit denen sich die Kirchen fortgesetzt legitimieren, bezahlt fast ausschließlich der Staat, also alle Steuerzahler:innen, auch anders- und nicht religiöse Menschen. Hier die Fakten:

  • Konfessionsschulen: Zu 98 % staatlich finanziert
  • Religionsunterricht: Zu 100 % staatlich finanziert
  • Kirchliche Kindergärten: Zu 95-98 % staatlich finanziert
  • Diakonie/ Caritas: Zu 99 % staatlich finanziert
  • Kirchliche Krankenhäuser: Zu 100 % staatlich finanziert
  • Gehalt der Bischöfe: Zu 100 % staatlich finanziert
  • Theologische Fakultäten: Zu 100 % staatlich finanziert

Quelle: Frerk, Carsten (2010): Violettbuch Kirchenfinanzen, Alibri Verlag

Kirchenaustritt

Gute Alternativen

Aus Angst, nicht würdig beerdigt zu werden oder keine feierliche Zeremonie für die Trauung ausrichten zu können, bleiben viele Nicht(mehr)-Gläubige in der Kirche. Dabei gibt es etliche bessere Alternativen: Organisationen, wie zum Beispiel der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) verfügen über ein großes Netzwerk an ausgebildeten Sprecher:innen und Bestatter:innen, die Ihre Lebensfeiern individuell begleiten. Ob Namensfeier, Jugendfeier, Hochzeit oder Beisetzung: humanistische Redner:innen gestalten diese Ereignisse ohne religiösen Bezug und stellen die persönliche Biografie des Menschen in den Mittelpunkt der Zeremonie.

Unterstützen Sie mit der eingesparten Kirchensteuer Organisationen, Projekte oder Personen, die das Geld wirklich für sinnvolle Zwecke nutzen, statt den milliardenschweren Kirchenapparat zu finanzieren. Es gibt Tausende kleine und große engagierte NGOs, die sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, den Klimaschutz, Geflüchtete, Frauenrechte, Kinderreichte, Obdachlose, Bildung, Entwicklung … einsetzen!

Kirchenaustritt

So einfach ist der Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt muss persönlich beim Amtsgericht Düsseldorf erklärt werden, wenn er mündlich und ohne notarielle Beglaubigung erfolgt.
Wenn man beim Amtsgericht nicht lange auf einen Termin warten möchte, kann man den Austritt auch schriftlich erklären. Die schriftliche Erklärung muss eine eindeutige Bezeichnung der Kirche enthalten, aus der ausgetreten werden soll, außerdem den Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnadresse und Familienstand. Die Erklärung muss von einem Notar beglaubigt und dann beim Amtsgericht Düsseldorf abgegeben werden – dies kann ohne vorherige Terminvergabe geschehen:

Amtsgericht Düsseldorf | Rechtsantragstelle | Raum: 1.323
Werdener Straße 1 | 40227 Düsseldorf | Tel: 0211.8306 13231

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: zusätzlich von 13:30 bis 14.30 Uhr

  • Ablauf des Austritts:
    Die Gebühr in Höhe von 30 Euro ist in Bar zu zahlen (Kartenzahlung ist nicht möglich!).
  • Erforderliche Unterlagen:
    Ein gültiger deutscher Personalausweis (oder ein Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
    Wer kann austreten?
    Für Kinder unter 12 Jahren und für Geschäftsunfähige können die gesetzlichen Vertreter die Erklärung abgeben.
    Bei Kindern zwischen 12 und 14 Jahren kann der Austritt nicht gegen deren Willen erklärt werden. Die Zustimmung zum Austritt kann das Kind nur selbst abgeben. Es muss daher zusammen mit seinen Eltern beim Amtsgericht erscheinen.
    Ab dem 14. Lebensjahr können Minderjährige selbst den Austritt erklären, auch gegen den Willen ihrer gesetzlichen Vertreter.
  • Bescheinigung des Amtsgerichts
    Unmittelbar nach Austritt erhält man eine schriftliche Bescheinigung des Amtsgerichts über den erfolgten Austritt. Nur mit dieser kann später nachgewiesen werden, dass man keine Kirchensteuer mehr bezahlen braucht. Daher sollte sie unbedingt sicher bei den persönlichen Unterlagen aufgehoben werden.
Kirchenaustritt

Bitte beachten

Wichtig für Ehepaare: Ist Ihr Ehepartner nach Ihrem Austritt weiterhin Kirchenmitglied? In diesem Fall könnte er/sie zur Zahlung des „besonderen Kirchgeldes“ gezwungen werden. Dieses ist sogar höher als die normale Kirchensteuer. Treten Sie am besten gemeinsam aus.

Sehr wichtig für alle: Bewahren Sie Ihre Kirchenaustrittsbescheinung gut auf. Oftmals wird nach vielen Jahren Ihr Austritt angezweifelt. Ihnen drohen Kirchensteuernachzahlungen. Nach derzeitiger Rechtslage sind Sie in der Pflicht, Ihren Austritt nachzuweisen.