Der Düsseldorfer Aufklärungsdienst hat vom Hauseigentümer eine Abmahnung erhalten, weil die Schaufensterwerbung des Ladenlokals angeblich religiöse Gefühle verletzten soll. Auf Facebook gibt es einen Auszug von der Abmahnung:
“Die hier in den Schaufenstern vorhandene Dekoration ist offensichtlich darauf ausgerichtet, die religiösen Gefühle von Passanten (gleich welcher Konfession) zu verletzen. Dies ist für unsere Mandantin nicht Akzeptabel. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für den Fall von Beschädigungen der Schaufenster behalten wir uns ausdrücklich vor…”
Humanistischer Pressedienst
16.04.2014
Schaufensterwerbung “verletzt” religiöse Gefühle